Lexikon -Todesfallleistung bei Verschollenheit
Im Überlebensfall ist die versicherte Person zur Zurückzahlung der ausgezahlten Leistung verpflichtet.
| Startseite | Kontakt | Privat | Onlinerechner | Geldanlage | Gewerbe powered by Inveda.net |
Im Überlebensfall ist die versicherte Person zur Zurückzahlung der ausgezahlten Leistung verpflichtet.